1. Geltungsbereich
2. Angebots- und Vertragsschluss
3. Lieferzeit und Lieferpflicht
4. Preis
Unsere Preise gelten – falls nicht anders vereinbart – frei Haus.
5. Mängel der Ware
6. Zahlung
7. Zahlungsverzug
8. Eigentumsvorbehalt
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Lieferungen erfolgen ab Werk. Erfüllungsort für Zahlungen ist Berlin. Soweit gem. § 38 ZPO zulässig, ist als Gerichtsstand Berlin vereinbart. Die Vereinbarungen über den Gerichtsstand und den Erfüllungsort gelten auch für den Fall des Rücktritts. Für den Vertrag gilt das deutsche Recht, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.